Aktuelle Zutrittsregeln für Kliniken und Pflegewohnhäuser
Ab sofort gelten im Wiener Gesundheitsverbund neue Zutrittsregeln.
Was ist neu?
2G+ für Besucher*innen und Begleitpersonen
Besucher*innen und Begleitpersonen der Kliniken und Pflegewohnhäuser müssen einen 2G+ Nachweis vorlegen. Das bedeutet, sie müssen vollständig geimpft und/oder genesen sein und einen negativen PCR-Test vorlegen, der ab dem Zeitpunkt der Abnahme nicht älter als 48h sein darf.
Besucher*innen pro Tag
- In den Kliniken ist täglich pro Patient*in 1 Besucher*in/1 Begleitperson gestattet.
- In den Pflegewohnhäusern sind täglich pro Bewohner*in 2 Besucher*innen gestattet.
Ausgenommen sind folgende Begleitpersonen:
- Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patient*innen
- Begleitperson zu einer Entbindung
- Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
PCR-Test bei Patient*innen mit Termin
Wir bitten Patient*innen mit Termin weiterhin darum, einen negativen PCR-Test vorzulegen. Auch dann, wenn Sie vollständig geimpft und/oder genesen sind.