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Aktuelle Zutrittsregeln für Kliniken und Pflegewohnhäuser

Ab sofort gelten im Wiener Gesundheitsverbund neue Zutrittsregeln.

Was ist neu?

2G+ für Besucher*innen und Begleitpersonen

Besucher*innen und Begleitpersonen der Kliniken und Pflegewohnhäuser müssen einen 2G+ Nachweis vorlegen. Das bedeutet, sie müssen vollständig geimpft und/oder genesen sein und einen negativen PCR-Test vorlegen, der ab dem Zeitpunkt der Abnahme nicht älter als 48h sein darf.

Besucher*innen pro Tag

  • In den Kliniken ist täglich pro Patient*in 1 Besucher*in/1 Begleitperson gestattet.
  • In den Pflegewohnhäusern sind täglich pro Bewohner*in 2 Besucher*innen gestattet.

Ausgenommen sind folgende Begleitpersonen:

  • Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patient*innen
  • Begleitperson zu einer Entbindung
  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

PCR-Test bei Patient*innen mit Termin

Wir bitten Patient*innen mit Termin weiterhin darum, einen negativen PCR-Test vorzulegen. Auch dann, wenn Sie vollständig geimpft und/oder genesen sind.