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Beratung im Zuge des Entlassungsmanagements

Entlassung

Fragen Sie bitte bei der Stationsleitung, wann Sie mit Ihrer Entlassung rechnen können. Sie erhalten jedenfalls Ihre benötigten Papiere. Der Zeitpunkt hängt von verschiedenen Umständen ab.

Aufenthaltsbestätigung

Die Aufenthaltsbestätigung wird Ihnen seitens der Station mit Ihrem Entlassungsbrief ausgehändigt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen auch das Patient*innen-Service in der Ärztlichen Direktion zur Verfügung.

Unterstützung bei der Entlassung

Wenn Sie Hilfestellung bei der Planung der Spitalsentlassung, Beratung bei rechtlichen und finanziellen Problemen oder Informationen über Betreuungseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stationsleitung. Die zuständige Entlassungsmanagerin sowie das Team der Sozialarbeit wird Sie kompetent unterstützen.

Folder Entlassungsmanagement und Sozialarbeit (PDF)

Hier finden Sie den Kontakt zum Entlassungsmanagement.

Heimtransport

Sollte es medizinisch notwendig sein, wird der Heimtransport von den Stationen organisiert und von Ihrer Krankenkasse auch bezahlt. Die Kosten bei selbst gerufenen Heimtransporten (Rotes Kreuz, Grünes Kreuz, Samariter, etc.) werden Ihnen von der jeweiligen Organisation in Rechnung gestellt.

Besteht keine medizinische Notwendigkeit des Heimtransports, organisieren Sie den Heimtransport bitte selbst. Etwa durch Angehörige.

Kostenbeitrag

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird bei stationärer Aufnahme in die Allgemeine Gebührenklasse ein Spitalskostenbeitrag (pro Pflegetag) eingehoben.
Dieser Kostenbeitrag ist entweder ein Selbstbehalt Ihrer zuständigen Krankenkasse oder ein Beitrag zu den Kosten der Krankenanstalt, aber keine Abgeltung für die Verpflegung. Pro Patient*in werden höchstens 28 Tage in jedem Kalenderjahr eingehoben.
Als Pflegetag gelten auch der Aufnahme- und der Entlassungstag, unabhängig davon, wie viele Stunden der Aufenthalt in der Krankenanstalt an diesen Tagen gedauert hat.

Die angefallenen Kosten erhalten Sie nach Entlassung als Rechnung an Ihre Wohnadresse zugesandt.